KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)
Ziel der Fördermaßnahme ist es, besonders innovationsfreudige KMU zu fördern, die bestehende Produktlösungen aber auch Prozesse in ihrem Unternehmen deutlich verbessern, oder aber vollkommen neue Geschäftsfelder aufbauen wollen. Dabei sollen die Materialforschung und deren Nutzen für neue bzw. deutlich verbesserte Produktlösungen im Vordergrund stehen.
Gefördert werden risikoreiche industriegeführte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben. Die FuE-Vorhaben sollen materialwissenschaftliche Fragestellungen mit hohem Anwendungspotenzial bearbeiten, die die Positionierung der beteiligten KMU am Markt unterstützten. Es wird von den Zuwendungsempfängern erwartet, dass im Zuge der Verwertung der Projektergebnisse praxisnahe Lösungen gefunden bzw. Wege für eine Umsetzung ihrer Forschungsergebnisse in die Praxis aufgezeigt werden. Entscheidend für die Zielvorstellung des jeweiligen Projektes ist eine für die erfolgreiche Markterschließung geeignete Vorgehensweise. Im Rahmen der vorzulegenden Verwertungspläne sollen die Antragsteller ihre Konzepte für die Markterschließung darlegen. Gefördert werden themenübergreifend Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Materialforschung, die auf Anwendungen z.B. im Bereich Materialien für Gesundheit und Lebensqualität ausgerichtet sind, beispielsweise funktionale Beschichtungen, neue Wirk- und Hilfsstoffe, Verkapselung- und zielgerichteter Wirkstofftransport, verbesserte bzw. bioaktive Implantate, Marker- und Tracermaterialien, antimikrobielle und selbstreinigende Materialien oder Filtermaterialien.
Förderfähig im Rahmen dieser Richtlinien sind:
- Einzelvorhaben von KMU oder mittelständischen Unternehmen (siehe Nummer 3),
- Verbundprojekte von einem KMU mit weiteren KMU und/oder Hochschulen/Forschungseinrichtungen und/oder mittelständischen Unternehmen,
- Einzelvorhaben oder Verbundprojekte gemäß Ziffer i und ii mit assoziierten Großunternehmen.
Dazu antragsberechtigt sind:
- KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission (mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland) und
- Mittelständische Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1 000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten.
- Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF jederzeit Projektskizzen über das Online-Skizzentool für die Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)" auf dem Internetportal http://www.kmu-innovativ.de online eingereicht werden. Bewertungsstichtage sind alle sechs Monate, jeweils am 15. April und am 15. Oktober.
Die Richtlinie mit allen vertieften Informationen zur Ausrichtung des Programms und den Infos zur Einreichung finden Sie unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1087.