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Förderung von "Alternativmethoden zum Tierversuch"

Dienstag, 5. Januar 2016

Im Rahmen dieser Förderaktivitäten wird die Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen gefördert. Diese können erfolgreich zu einer Begrenzung von Tierversuchen im Sinne des 3R-Konzepts beitragen.

Die Förderinitiative ist modular aufgebaut:

In Modul I werden FuE-Vorhaben sowie Vorhaben zur Validierung von Methoden gefördert, die im regulatorischen Bereich, in der anwendungsorientierten sowie in der Grundlagenforschung wesentliche Beiträge im Sinne des 3R-Konzeptes leisten können. Förderwürdig sind Vorhaben, die den Ersatz von Tierversuchen, eine Reduktion von Versuchstierzahlen oder eine Minderung des Belastungsgrades bezüglich Schmerzen, Leiden oder Schäden bei Versuchstieren erwarten lassen. Dies gilt auch für den Bereich der Aus-, Fort- oder Weiterbildung sowie für die Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen, wenn dabei Tierversuche zur Anwendung kommen.

In Modul II werden Vorhaben gefördert, die der Verbreitung von Alternativmethoden dienen. Hierzu zählen insbesondere Schulungen, Trainings- und Fortbildungskurse sowie Strategien zur Implementierung entwickelter Methoden. Darüber hinaus sind ergänzende Begleitstudien, Workshops und gegebenenfalls andere Maßnahmen im Sinne des 3R-Konzepts grundsätzlich förderfähig, sofern sie einen Beitrag zur Verbreitung von Alternativmethoden leisten können, der Bewertung bestehender 3R-Potenziale oder der Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen für eine Weiterentwicklung des Förderschwerpunktes dienen.

Im Rahmen internationaler Verbundprojekte können Beteiligungen deutscher Forschungseinrichtungen gefördert werden, falls diese als nationale Teilvorhaben eindeutig definierbar und abgrenzbar sind bis hin zu ergänzenden Finanzierungsbeiträgen bei notwendigen (inter-)nationalen methodenspezifischen Behördenkooperationen (nur nationale Finanzierungskomponente).

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland.

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich zunächst Projektskizzen in elektronischer Form über das Internet-Portal (https://www.submission-alternativmethoden-zum-tierversuch.de) vorzulegen. Die Eingaben im Internet-Portal können bis zur Frist, dem 15. März eines jeden Kalenderjahres beginnend ab dem Jahr 2016 eingereicht werden. Danach eingehende Projektskizzen werden automatisch zur nächsten Frist berücksichtigt.

Die Richtlinie sowie alle relevanten Informationen finden Sie unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1124.