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Interaktives E-Learning-Modul vom BVMed erklärt das Heilmittelwerbegesetz

on 6. August 2012 - 17:28

Marketing für Medizintechnikprodukte könnte so einfach sein – wäre da nicht das Heilmittelwerbegesetz (HWG). Es schreibt genau vor, was im Zuge der Marketingkommunikation für Medizinprodukte erlaubt und was verboten ist.

Für kreative Werber stellt das HWG eine besondere herausforderung dar: Leicht können Aussagen, Texte, Bilder oder auch die Kombination verschiedener Elemente auf mehrere Arten interpretiert werden. Nicht selten ergeben sich dadurch Ansatzpunkte, nach denen die Kommunikationsmaßnahe gemäß dem HWG unzulässig ist. Verboten sind beispielsweise „irreführende Werbung“ oder auch „subtile bzw. manipulative Werbeaussagen“.

Wer die Tücken des HWG etwas genauer kennen lernen oder sein Wissen auf diesem Gebiet testen möchte, kann dies bequem vom Schreibtisch aus tun. Das E-Learning-Modul HWG des BVMed zeigt anhand einer fiktiven Medizintechnik-Anzeige, welche Fallstricke es bei der Marketingkommunikation im Medizintechnik-Bereich zu vermeiden gilt. Der kleine Online-Lehrgang ist interaktiv und fragt Sie zunächst nach Ihrer Einschätzung, bevor er Ihnen die richtige Antwort präsentiert.

Foto: BVMed

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